Ihr Gesetz
DER GRUNDGEDANKE
Die Heckenreiter vom Höllensteyn sind eine Mittelalterinteressengemeinschaft, welcher das gemeinsame Bestreben zugrunde liegt, sich in eine längst vergangene Zeit zu begeben und dabei alles Gegenwärtige so weit wie möglich von sich abzustreifen. Der vielschichtigen Zwänge und Regeln der Jetztzeit überdrüssig, leben wir nach dem Vorbild unserer raubritterlichen Vorfahren. Eigenschaften denen wir heut zu Tage nur noch selten begegnen, sind zu unseren Grundfesten geworden. Die da sind: EHRBARKEIT, STREITBARKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT und ZUSAMMENGEHÖRIGKEIT. Symbolisiert durch unser Zeichen, den Dreischenkel.
Es machen hier gleich gesinnte Mannen gemeinsame Sache, wie sie dies auch damals getan hätten, hätte es sie schon gegeben.
STIL UND EPOCHE
- Wir – Die Heckenreiter vom Höllensteyn – sind ein Raubritterhaufen des ausgehenden späten Mittelalters. Technische, gestalterische oder sonstige Elemente unserer Rüstungen, Waffen, Gewandungen und Utensilien, sollen sich somit am Stand der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts orientieren. In der darauf folgenden deutschen Frührenaissance (ab ca. 1500/1520), fanden erhebliche Stilveränderungen statt, weshalb wir „unsere“ Epoche mit dem Jahr 1500 nach oben abgrenzen wollen.
- Alles Vorgenannte soll von einer möglichst authentischen und zeitgemäßen Erscheinung sein, da wir fantastische Historie und nicht „historische Fantasy“ nachleben wollen. Bei durchaus zulässigen Eigenkreationen, muss stets der entsprechende geschichtliche Hintergrund erkennbar sein, sowie die zeitspezifische Realisierbarkeit derselben nachgewiesen oder zumindest plausibel erklärt werden können. Es ist also wichtig, dass Neuanschaffungen oder Anfertigungen vorher in der Gruppe (z. B. beim Stammtisch) besprochen und abgestimmt werden.
- So wie ein jeder unserer Mannen seinen individuellen Charakter trägt, so soll sich auch dessen Rüstung, Bewaffnung und Gewandung möglichst von der seiner Kumpanen unterscheiden. Damit wollen wir in erster Linie erreichen, dass eine größtmögliche Bandbreite der sehr umfangreichen spätmittelalterlichen Rüstungstechnik und Mode dargestellt werden kann. Zudem ist dies charakteristisch für unseren Raubritterhaufen, in welchem sich allerlei Volk aus den verschiedensten Ständen und Regionen zusammengerottet hat.
- Zum Zeichen der Zusammengehörigkeit soll ein jeder unserer Mannen an einer beliebigen Stelle ein rotschwarzes Band tragen. Es ist stattdessen natürlich auch möglich gewissen Rüstungsteilen unsere Farben zu geben. (z. B rot/ schwarz lackierter Helm, rotschwarze Brigandine usw.)
- Dasselbe wie für die Kampfausrüstung gilt im Großen und Ganzen auch für die zivile Gewandung. Auch hier gibt es unzählige Gestaltungsmöglichkeiten und modische Variatio- nen, die das späte Mittelalter bietet.
- Gestalterische Anlehnungen an „Hollywood-Kostüme“ oder z. B. an die Larp- und Fantasy-Szene sollten einem jeden unserer Mannen die Schamesröte ins Antlitz treiben und also tunlichst vermieden werden.
- Besonders beim öffentlichen Auftreten unseres Haufens verzichten wir unbedingt auf jetztzeitliche Utensilien und Verhaltensweisen. So sollen Armbanduhren, Handys, Zigaretten usw. auf keinen Fall sichtbar sein und nur im Notfall sowie im Verborgenen benutzt werden. Bier-, Wein- und andere jetztzeitlichen Flaschen oder jegliche Plastikgegenstände usw. sollen grundsätzlich gar nicht erst ins Lager gelangen, sondern gegen zeitgemäße Behältnisse/Gegenstände ausgetauscht werden. Ebenso soll ein jeder bemüht sein sich im „altertümlichen“ Sprachgebrauch zu üben, in jedem Fall aber auf besonders jetztzeitliche Ausdrücke und Verhaltensweisen zu verzichten. Abgesehen davon, dass die Einhaltung dieser Regel für jeden von uns ein Bedürfnis sein sollte, ermöglicht sie uns, als auch unseren Zusehern, besser und glaubhafter die erwähnte Zeitreise zu vollziehen.
HAB UND GUT
- Jegliche der durch Aktivitäten unseres Haufens erhaltenen finanziellen Zuwendungen kommen in die speziell dafür vorgesehene „Geldkiste“. Nach mehrheitlicher Abstimmung wird deren Inhalt für dem Haufen dienliche Anschaffungen oder sonstige Ausgaben verwendet. Wenn jemand – aus wel- chem Grund auch immer – aus unserem Haufen ausscheidet, so stehen ihm keinerlei Anteile aus vorgenanntem „Vermögen“ zu. Die treuhänderische Verwaltung und Verwahrung des Inhaltes der Geldkiste, obliegt dem Hauptmann. Dieser kann dazu gewisse Verwaltungskompetenzen an andere Mitglieder des Haufens übertragen. Der Hauptmann muss auf Anfrage eines oder mehrerer seiner Mannen den aktuellen Füllstand der Geldkiste offen legen oder auch abrechnen können.
- Allen steht es frei, eigene Güter und Gegenstände zur allgemeinen Verwendung des Haufens einzubringen. Natürlich dürfen diese jeder Zeit der Gruppennutzung wieder entzogen werden.
- Die in diesem Zusammenschluss geltenden Regeln und getroffenen Absprachen oder Festlegungen unterliegen – entsprechend den raubritterlichen Vorbildern – keinem übergeordneten gesetzlichen Reglement oder sind gar vom BGB o. ä. Diktat beeinflusst. Es gelten hier (auf freiwilliger Basis eines jeden Mannes in diesem Haufen) allein WORT und EHRE. Das Gesetz stellen wir dar, d. h. unsere Statuten und die Inhalte der Entscheidungen unserer mehrheitlichen Abstimmungen.
WIE`S INTERN GEREGELT WIRD
- Ein jeder soll seinen speziellen Mittelalternamen nach eigener Wahl, jedoch passend zur Zeit führen und wird mit diesem auch stets angesprochen. Zudem soll ein Jeder möglichst seine eigene Geschichte zu Herkunft und Vergangenheit haben, die er dann zur Aufnahmezeremonie als Höllensteyneranwärter zum besten gibt.
- Der Hauptmann kann, je nach Anzahl der Gruppenmitglieder, bis zu zwei Mann zum Haufenführer ernennen. Diese stellen die „rechte Hand“ des Hauptmanns dar, wobei ihre vordringliche Aufgabe es ist, diesem in allen Belangen die Flanken zu stärken oder ihn – wenn nötig – zu vertreten. Zusammen mit dem Hauptmann stellen die Haufenführer den „ehernen Kern“ der Gruppe dar. Diese Führungsmänner (Hauptmann und Haufenführer) haben folgende Privilegien und Pflichten: Sie sind verpflichtet auf die Einhaltung dieser Statuten zu achten, um ein Abdriften des Haufens von den allgemeinen Zielen und Regelungen zu vermeiden. Ihnen ob- liegt somit die Führung der Gruppe. Dieses beinhaltet z. B. ein stetes persönliches Engagement für unsere Sache, das Herantragen unterschiedlicher Informationen an unsere Mannen, die Kommunikation mit Organisationsleitungen der einzelnen Mittelalterveranstaltungen o. ä, die Organisation gemeinsamer offizieller und inoffizieller Auftritte/Treffen. (dafür können Gehilfen aus dem Haufen rekrutiert werden), die Durchsetzung und Realisierung gemeinschaftlich getroffener Beschlüsse. Des weiteren sollen der Hauptmann und seine Haufenführer ihren Mannen unter anderem zu Themen wie Historie, Stil oder Authentizität beratend zur Seite stehen, sowie stets bemüht sein den Zusammenhalt des Haufens zu fördern und interne Streitigkeiten zu schlichten.
- Das gemeinschaftlich und übereinstimmend verkündete Wort der Führungsmänner ist innerhalb des Haufens Gesetz. Bei Abstimmungen zählt die Stimme eines Führungsmannes doppelt. Der Hauptmann entscheidet zusammen mit seinen Haufenführern über die Einberufung von Abstimmungen und Versammlungen.
- Mitglieder des Haufens können nach Abstimmung unter allen Mannen – bei Stimmenmehrheit – von diesem ausgeschlossen werden.
- Haufenführer können bei gegenseitigem Einvernehmen ausgetauscht werden. Wenn ein Haufenführer die Pflichten seiner Position erheblich vernachlässigt, kann ihn der Haupt- mann absetzen bzw. austauschen.
- Nicht zuletzt zum Funktionieren des Ganzen ist es unabdingbar, sich in regelmäßigen Abständen zusammen zu finden. Dafür wird nach einer jeden dritten Woche ein Heckenreiter-Stammtisch, an einem jeweils zu vereinbarenden Ort, abgehalten. Um die Mitgliedschaft in unserem Haufen zu würdigen und das erwähnte Funktionieren desselben zu gewährleisten, verpflichtet sich ein jeder an mindestens 10 (von ca. 17) Stammtischen sowie mindestens 4 gemeinschaftlichen Veranstaltungsterminen pro Jahr teil zu nehmen, bzw. bei diesen mit zu wirken.
DIE AUFNAHME
- Der Beitritt eines Mannes zu den Heckenreitern vom Höllensteyn bedarf der gemeinschaftlichen Abstimmung. Bei einer einzigen Gegenstimme, darf keine Aufnahme in den Haufen – weder als Anwärter noch als Vollmitglied – erfolgen.
- Einem zum Höllensteyneranwärter aufgenommenen Mann, steht eine 12monatige (Sonderregelungen nur nach Abstimmung) Bewährungszeit bevor, in welcher er noch kein Anrecht auf Mitbestimmung hat, wohl aber seine Meinung äußern darf und soll. Die Häufigkeit der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und das Engagement in unserem Haufen sind für einen Anwärter nicht anders als für ein Voll- mitglied. Eine wesentliche Voraussetzung zur Aufnahme in unsere Gruppe ist das wirkliche Interesse am (Spät-) Mittel- alter, sowie das eigenständige Bestreben sich diesbezügliche Kenntnisse zu beschaffen. Es werden keine klassischen „Mitläufer“ geduldet.
- Ein Anwärter muss zumindest über eine zeitgemäße Grundausstattung (Wams, Hose, Schuhe Gürtel, Tasche und Dolch) verfügen bzw. sich dieses umgehend beschaffen. (Besser ist noch: Privattruhe, Geschirr, Bettzeug, oder mehr) Ein öffentliches Auftreten ohne der minimalen Grundausstattung ist nicht möglich. Spätestens zum Zeitpunkt der endgültigen Aufnahme in unseren Haufen, sollen dann diverse Rüstungsteile (Minimum Helm und Oberkörperschutz wie Kürass, Kettenhemd oder gesteppter Waffenrock, eine persönliche Waffe und eine komplette Ausstattung mit den persönlichen Bedarfsgegenständen) vorhanden sein.
- Die endgültige Aufnahme in unseren Haufen erfolgt mit der entsprechenden Aufnahmezeremonie zur Vollmitgliedschaft sowie der Zahlung der Aufnahmegebühr i. H. v. 150,00 Euro, in unsere Geldkiste. Zu ersterem muss ein schriftlicher Antrag (mit Begehr, Begründung und Selbstdarstellung) an den Hauptmann gerichtet werden. Dieser entscheidet dann gemeinsam mit den anderen Vollmitgliedern darüber, ob mit dem Antragsteller das Ritual zur Vollmitgliedschaft vollzogen werden kann, oder nicht.
- Ungeachtet von der Dauer der Mitgliedschaft in unserem Haufen besteht beim Ausscheiden des Mitglieds, für dieses kein Recht auf Rückerstattung der Aufnahmegebühr!
ALLGEMEINES
- Der Zusammenschluss der Heckenreiter vom Höllensteyn verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck und dient einzig und allein der Umsetzung einer privaten Freizeitidee.
- Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Statuten bedürfen der mehrheitlichen Abstimmung. Die Ausrufung einer solchen Abstimmung obliegt allein dem „ehernen Kern“.
- Eine direkte Mitgliedschaft bei den Heckenreitern vom Höllensteyn ist für Frauen nicht möglich. Wohl ist alles Weibsvolk stets bei uns willkommen, wird geachtet und ebenso seine gebührliche Behandlung erfahren.
